Regeln für den Trainingsbetrieb auf unserem Schießstand

Das Land Niedersachsen erlaubt ab sofort wieder die Sportausübung in
geschlossenen Räumen, wenn

  • diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  • ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen
    beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit
    eingehalten wird. Gilt nicht für den Stand, da zwischen den Ständen
    mit Rollos zur Abtrennung angebracht sind,
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf
    gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden
  • und beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.

Somit ergeben sich für unseren Schießstand folgende Regeln und Verhaltensweisen:

  1. Die Anwesenheit wird mit unserer Excel-Liste und der Disagsoftware dokumentiert.
  2. Das Betreten und Verlassen des Standes hat mit einem Mund-Naseschutz zu erfolgen.
  3. Im Vorraum zum Stand sollten sich max. 2 Personen aufhalten.
  4. Nach dem Schießen ist der Eingabestift mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel abzuwischen.
  5. Das Gleiche gilt auch für die genutzten Vereinsgewehre.
  6. Alle Personen, die nicht trainieren, halten sich unter Einhaltung der Abstandsregeln im Gastraum des Clubhauses auf.

Auch der Stand wurde den derzeitigen Anforderungen angepasst. Zwischen den einzelnen Ständen wurde Rollos als Schutz installiert. Somit ist das Schießen wieder auf allen Ständen möglich.